Gebühren für ÜBL (überbetriebliche Lehrgänge) und Prüfungen (Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen)
Mitgliedsbetriebe der Innung erhalten Zuschüsse für die ÜBL und Prüfungen. Die Höhe wird im Rahmen einer Innungsversammlung beschlossen. Aktuell gilt folgender Beschluss.